Sunday, April 18, 2010

Ganz erlesen!

Ich bin natürlich mittlerweile kilometerweit davon entfernt, jemals wieder auf den SPIEGEL zu verlinken. Dies bedeutet ein wenig mehr Arbeit, weil ich besondere Perlen der versuchten Volksaufwiegelung /-verdummung /-dummhaltung jetzt selbst zusammenfassen oder breiter zitieren muß.

Ein Artikel im SPIEGELonline-Panorama vom 16. dieses Monats ist so genial, da führt einfach kein Weg dran vorbei.

Was den eigentlichen Fall betrifft, scheint die Lage einigermaßen klar. Sollte Bischof Pierre Auguste Gratien Pican tasächlich bereits 1990 informiert worden sein, daß Abbé René Bissey sich an Kindern vergriffen hatte, ohne darauf angemessen zu reagieren, dann hat er diesbezüglich den Schwarzen Peter. Bissey vertraute sich dann ab 1996/97 dem Bischof in der Beichte an. Pican riet ihm, sich in Behandlung zu begeben, versetzte ihn dann in eine andere Pfarre, wo der Abbé 1998 verhaftet wurde. 2000 wurde er zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Im September 2001 wurde Bischof Pican zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er den Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern durch den Diözesanpriester René Bissey nicht angezeigt hatte. Er erklärte im Prozess, dass er auch heute wieder so handeln würde. Dies war in Europa das erste Mal, daß ein Bischof dafür verurteilt wurde.

Im selben Monat schrieb Dario Karidnal Castrillon Hoyos einen Brief an den Bischof, in welchem er Pican dazu beglückwünschte, lieber Gefängnis zu riskieren, als einen Priester anzuzeigen.

All dies ist nun dem SPIEGEL einen Artikel wert, der mit dem Satz beginnt: "Erneuter Skandal in der katholischen Kirche"

Das darf und wird man gerne so sehen, denn das Verhalten des Bischofs war - sollten die Informationen, die ich bisher zum Fall finden konnte, stimmen - zumindest vor der Zeit, in der er als Beichtvater des Priesters wirkte, nicht korrekt. Allerdings hatte der SPIEGEL im Fall Pican/Bissey im Juni 2001 selbst auf ein nicht ganz unwesentliches Detail hingewiesen, welches im neuen "Skandalbericht" keinen Platz mehr findet: Das Beichtgeheimnis.

Da der Abbe 1998 verhaftet und 2000 verurteilt wurde, der Brief des Kardinals aber aus dem Jahre 2001 datiert, kann man davon ausgehen, daß der Vatikan hier nicht einem Bischof zur Vertuschung von Mißbrauchsfällen, sondern zur Wahrung des Beichtgeheimnisses gratuliert. Der Wortlaut des Briefes findet sich hier. Ich spreche zwar kaum französisch, aber immerhin sehe ich, daß es um die besonder Verbindung zwischen einem Priester und seinem Bischof geht, um eine nicht professionelle sondern sakramentale Beziehung und um das, was Hoyos "spirituelle Vaterschaft" nennt. Alles Indizien für das Beichtgeheimnis.

Jetzt hat vielleicht beim SPIEGEL irgendjemand den Verdacht geschöpft, daß der Artikel bis zu diesem Zeitpunkt nicht so richtig zünden mag. Wir haben einen verurteilten Priester, einen verurteilten Bischof und einen Kardinal, der zur Wahrung des Beichtgeheimnisses gratuliert. Die Verurteilungen liegen bereits 9 Jahre zurück und der Brief des Kardinals - so ganz für sich alleine - könnte unter Umständen bei einigen etwas aufgeklärteren Lesern nicht so richtig als Beweisstück für einen "neuen Skandal in der katholischen Kirche" durchgehen.

Was also tut man? Man greift zur guten, alten Ignoratio Elenchi bzw. zum Versuch derselben. Denn es wird nicht einmal eine andere Behauptung bewiesen als die in Frage stehende, es wird lediglich versucht, ein wenig Extra-Schmutz ins Spiel zu bringen, welchen der verführbare Verstand hoffentlich richtig anzuwenden weiß.

So wird's gemacht: Die letzten circa zwei Fünftel des gesamten Artikels stehen unter der Überschrift "Der Kardinal und die Piusbrüderschaft [sic!]" und lesen sich so (Man achte besonders auf das Vokabular, welches durch diesen schönen Kniff direkt mit Kardinal Hoyos in Beziehung gebracht wird):
    Kardinal Hoyos, einst ein einflussreicher "Falke" im Vatikan und von einigen als potentieller Nachfolger von Papst Johannes Paul II. gehandelt, ist heute im Ruhestand. Der konservative Kolumbianer war einst Erzbischof von Bucaramanga und Präsident der lateinamerikanischen Bischofskonferenz. Sieben Jahre lang zeichnete er verantwortlich für die Wiederannäherung an die umstrittene erzkonservative Piusbruderschaft, deren Mitglied Richard Williamson sich heute in Regensburg wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten musste.

    Der Bischof der Piusbruderschaft hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben, in dem er die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit in Frage stellte. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern 200.000 bis 300.000 von den Nazis ermordet worden.

    "Wir wussten nichts", sagte Hoyos nach dem Eklat der "Süddeutschen Zeitung". Erst am 5. Februar 2009 habe man von der Holocaustleugnung erfahren. Kritiker von Hoyos hingegen sind fest davon überzeugt: Der Kardinal war über Williamsons Geisteshaltung informiert. Bei einem ersten Treffen im Jahr 1998 habe er Williamson als "einen ehrlicher Mann" kennengelernt, einen, "der vertritt, was er denkt", sagte Hoyos der Zeitung im Dezember 2009 [Spitzenleistung! Die Ignoratio Elenchi in der Ignoratio Elenchi: Weil Kardinal Hoyos Williamson als einen ehrlichen Mann kennengelernt hatte, der vertriett, was er denkt, MUSSTE er NATÜRLICH von dessen Ansichten gewußt haben... Allmächtiger! Wo genießen SPIEGEL-Schreiberlinge heutzutage eigentlich ihre Ausbildung?

    Am heutigen Freitag wurde Williamson in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das Regensburger Amtsgericht befand den 70-Jährigen der Volksverhetzung für schuldig. Williamson nahm nicht persönlich an der Verhandlung teil, weil ihm die Piusbruderschaft nach Angaben seines Anwalts einen Auftritt vor Gericht verboten hatte.
Bei nüchterner Berichterstattung hätte der SPIEGEL eine Chance gehabt, ein seinen Präferenzen entsprechendes Bild der Kirche zu malen. Auf diese Art wird lediglich dafür gesorgt, daß denkende Menschen auch den am Montag erscheinenden neuen Angriff auf den Heiligen Vater nur betrachten als manisch-hysterischen Versuch einer Gruppe von Verzeifelten, die befürchten, daß ihr größter Traum - die vollkommene Verwüstung des katholischen Glaubens in Europa - sich zu ihren Lebzeiten nicht mehr erfüllt.

18 comments:

Anonymous said...

Nein, leider ist es nicht ganz so.

Der Brief gratuliert nicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses, sondern dazu, dass der Priester nicht angezeigt wurde. Denn die Beziehung zwischen einem Bischof und seinen Priestern ist eine sakramentale Beziehung, geschaffen durch eine geistliche Vaterschaft. Dies sagten das letzte Konzil, die Synoden von 1971 und 1991. Bischöfe haben andere Mittel, zu handeln, aber man kann keinen Bischof zwingen, sich selbst zu belasten. In allen zivilen Rechtsordnungen haben die Nächsten Angehörigen das Recht, einen direkten Verwandten nicht zu belasten. - So wäre die entscheidende Passage ungefähr zu übersetzen.

Der Herr Alipius said...

Ich selbst schreibe ja im Artikel, daß Kardinal Hoyos dem Bischof dafür gratuliert, den Priester nicht angezeigt zu haben ("... in welchem er Pican dazu beglückwünschte, lieber Gefängnis zu riskieren, als einen Priester anzuzeigen."), bestreite also den Wortlaut der Gratulation nicht. Daß man einen Bischof nicht dazu zwingen kann, sich selbst zu belasten, las ich aus dem Schreiben auch heraus.

Man muß aber auch zwischen den Zeilen lesen: Was ist Anlaß für die Gratulation, einen Priester nicht angezeigt zu haben? Es ist meiner Meinung nach die Wahrung des Beichtgeheimnisses, verdeutlicht besonders in der Formulierung "sakramentale Beziehung".

Marcus, der mit dem C said...

Can. 978 — § 1. Der Priester soll beim Beichthören dessen eingedenk sein, daß er in gleicher Weise die Stelle eines Richters wie die eines Arztes einnimmt und von Gott zugleich zum Diener der göttlichen Gerechtigkeit wie auch Barmherzigkeit bestellt ist, der der Ehre Gottes und dem Heil der Seelen dient.

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

Can. 984 — § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.

§ 2. Wer eine leitende Stellung einnimmt, darf die Kenntnis von Sünden, die er zu irgendeiner Zeit aus der Entgegennahme einer Beichte erlangte, auf keine Weise bei der äußeren Leitung gebrauchen.

Insbesondere Can. 984 § 2 bindet einen Priester mit Leitungsgewalt über einen Pönitenten. Es mag für viele unverständlich sein, aber ein Bischof, der NUR über die Beichte von einem Mißbrauch erfährt, ist kirchenrechtlich gehindert, den Pönitenten seines Amtes zu entheben zum Schutz Unschuldiger.

Freilich ist nach meiner persönlichen, unprofessionellen Meinung eine Absolution unmöglich, wenn der Pönitent, sich nicht bereiterklärt als
Akt der tätigen Reue den Bischof offiziell wenn auch unter Wahrung des Dienstgeheimnisses zu informieren.

Sollte meiner Meinung kirchliches Recht oder höchste Lehramtsauslegung entgegenstehen, so bitte ich inständig um correctio fraternam.

Das heutzutage die Beichtpraxis weitestgehend ruiniert ist, daß der Normalbürger nicht zwischen einem der Schweigepflicht unterstehenden Gespräch zwischen Arzt/Therapeut und Patient unterscheiden kann, ist symptomatisch für das Problem. Denn der Arzt ist gesetzlich gehalten, wenn er vermutet, daß von seinem Patienten eine akute Gefahr für andere ausgeht, dies zur Anzeige zu bringen.

Mich verwundert nicht, daß dieser Brief den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, was einen zuallererst verwundern sollte. Denn im Umfeld des Bischofs, die Zugang zu seinen Akten haben, wird es sicher jemand geben, der
gegen die bekannt konservative Einstellung von Kardinal Hoyos opponiert. Laut
Wikipedia hat Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch aus ALtersgründen am 12. März diesen Jahres angenommen, also einem Monat Zeit in den Unterlagen zu schnüffeln und ein "heißes Eisen" der Presse zuzuspielen.

Im Übrigen ist Bischof em. Pican SDB ein Salesianer, die seit Bertones Aufstieg zum Kardinalstaatssekretär in gewissen Kreisen mißtrauisch beäugt werden.

Herzliche Grüße in die "Ewige"
Marcus, der mit dem C

Anonymous said...

@Alipius:
Die "sakramentale Beziehung" bezieht sich m.E. nicht auf das Beichtsakrament, sondern auf das Weihesakrament, da auf die besondere Beziehung zwischen Bischof und Priester abgehoben wird (paternité spirituelle). Das Wort Beichte (confession) wird gar nicht erwähnt.

Lupambulus Berolinen. said...

Nein Nein Nein. Das Beichtgeheimnis hat mit allem nichts zu tun, das ist klar, bitte das also hier auch heraushalten. Castrillón Hoyos bezieht sich darauf, dass kein Vater eine Verpflichtung hat, Vergehen des eigenen Sohnes den staatlichen Autoritäten zur Anzeige zu bringen. Und das ist ja auch so. Was dieser - sit venia verbo - Vollidiot in Purpur vergisst, ist aber, dass der Bischof nicht nur Vater seiner Priester, sondern auch und noch mehr Vater der Gläubigen seiner Diözese ist, besonders der Kinder, und die hat er auf skandalöse Weise im Stich gelassen. Auch die deutschen Bischöfe zeigen Priester, von deren Vergehen sie erfahren, zunächst nicht selbst an, sie ermutigen die Opfer zur Anzeige und den Schuldigen zur Selbstanzeige. Wenn letztere nicht erfolgt, dann muss aber der Bischof anzeigen. Es ist gut, dass der Heilige Stuhl ganz klar Stellung bezogen hat! Gott sei Dank ist Castrillón Hoyos endlich auf dem Abstellgleis! Es ist auch völlig in Ordnung, in diesem Kontext darauf hinzuweisen, was der Mann noch alles auf dem Kerbholz hat. Solche Leute braucht die Kirche nicht. Er kann froh sein, dass Benedikt XVI. nicht das ungezügelte Temperament von Pius XI. hat, sonst erginge es ihm wie einst Louis Billot (soweit ich sehe, der einizige Ex-Kardinal im 20. Jahrhundert).

. said...

Hinweis: Die Strafe war, soweit ich weiß, auf Bewährung.

Marcus, der mit dem C said...

@Lupabulus Berolinen
Zitat:
"Nein Nein Nein. Das Beichtgeheimnis hat mit allem nichts zu tun, das ist klar, bitte das also hier auch heraushalten."

Laut dem verlinkten Artikel aus der Berliner Zeitung aus dem Jahr 2000,
der überschrieben ist mit:
"Das unmoralische Beichtgeheimnis"
verteidigt der Bischof sein Untätigbleiben mit dem Beichtgeheimnis. Woher nimmst Du also die Gewißheit, daß es in dieser Causa nicht um das Beichtgeheimnis geht?

. said...

Pican hat eine sehr merkwürdige Argumentation vor Gericht abgelegt:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1390018.stm

Der Herr Alipius said...

Nun gut, ich will dann mal vom "Beichtgeheimnis" abstand nehmen. Ich bin aufgrund der zeitlichen Abfolge der Ereignisse immer noch lediglich halb überzeugt, aber das Vaterschaftsargument auf die Schäfchen bezogen ist stark und plausibel.

Zudem lese ich grade auf einem engelischen Blog, daß offenbar der Vatikan in einem Statement erklärt hat, Castrillon Hoyos' Attitüde sei einer der Gründe gewesen, warum Kardinal Ratzinger auf ein aggressiveres Vorgehen gegen Mibrauchs-Priester drängte.

Was ich aber nicht durchgehen lasse, sind diese Aufhäuftaktiken der Marke "Er hat X verbrochen also MUSS er auch in Falle Y schudig sein". Da mag man es bei einem "Vollidioten in Purpur" gutheißen, daß alte Wäsche für schmutzig erklärt und mitgewaschen wird. Das paßt dann gut ins Gesamtbild und ist bei einem ohnehin als konservativ vereschrieenen Kardinal bestimmt ein legitimer Versuch. Allerdings möchte ich erwähnen, daß von über 25.000 Suchergebnissen zum Thema "Castrillon Hoyos" und "Holocaust" nach Abzug der Begriffe "Williamson" und "Vatican knew" (welcher oft in Berichten über Williamson vorkommt) nur geschätzte 925 Ergebnisse (real 332) übrigbleiben, von denen die meisten sich wiederum mit Williamson beschäftigten und bei den anderen der Holocaust mit dem Kardinal überhaupt nicht in Beziehung steht. Vor diesem Hintergrund sind sowohl Suggestion als auch Timing des SPIEGEL schlicht ein wenig dreist. Schließlich wurde der Name Castillon Hoyos bereits im Zusammenhang mit der Williamson-Affäre durch's Dorf gejagt, weil der Kardinal damals offenbar schlampig recherchierte. Castrillon Hoyos war und ist sicherlich einer der etwas störrischeren und dickeren Köpfe der Kurie gewesen und ich will nicht kategorisch ausschließen, daß er der "Täter vor Opfer"-Riege angehört. Beim von mir kommntierten SPIEGEL-Artikel klingt jetzt aber alles nur noch nach "Wir haben hier noch einen Holocaust-Leugner-Sympathisanten aufgetan!"

Taktiken wie die vom SPIEGEL benutzte unwidersprochen durchgehen zu lassen, öffnet die Schleusen für unreflektierte Rezeption solcher Geschichten. Und wenn's dann mal jemanden trifft, der weder mental unbalanciert noch auf eine Farbe zu reduzieren und dazu unvorbelastet ist, wird man es umso schwerer haben, ihn aus einer solchen Gerüchteküche wieder rauszukiegen. Da sehe ich die Gefahr und deswegen wird mir bei solchen Dingen immer ein wenig unwohl.

Es geht um einen konkreten Fall. Dann soll man bitte auch mit Tatsachen jonglieren, die sich auf diesen Fall beziehen. Wenn die Lust am Skandal dann noch zuckt, kann man ja gerne die nächste Kategorie eröffnen.

Der Herr Alipius said...

P.S.: Der letzte Kommentar war für Lupambulus and Anonymus. Diser hier ist für Ulrich (Stimmt! Auf Bewährung!) und Marcus (Hab' ich mich auch gefragt. Wollte dann aber nicht noch einen Nebenschauplatz eröffnen), deren Kommentare reinkamen, während ich am letzten schrieb.

. said...

Und hier ist, was der Vatikan wirklich sagte:
http://212.77.1.245/news_services/bulletin/news/25409.php?index=25409&po_date=15.04.2010&lang=it

Lupambulus Berolinen. said...

Einfach den Brief von Castrillón Hoyos lese. Außerdem sollte man auch meinen Kommentar GANZ lesen. Außerdem: Kardinal Castrillón Hoyos als Id... - das Copyright dafür liegt bekanntlich bei Kardinal Re. Schließlich: Natürlich gibt es Verbindungen zwischen Castrillóns Fehlverhalten 2001 und 2009, das entspringt derselben forma mentis, die derjenigen Benedikts XVI. ganz entgegengesetzt ist. Also bitte: cool down.

Anonymous said...

Jepp, dass die Berichterstattung des Spiegels nicht gerade seriös ist (wie auch der SZ) brauchst mir gegenüber nicht betont werden. Mir schmeckte nur die Argumentation mit dem Beichtgeheimnis nicht, das übrige sehe ich ähnlich.

Der Herr Alipius said...

@ Ulrich: Danke für die Links.

@ Lupambulus: So einfach ist es eben nicht. Ich habe den Brief gelesen, mag aufgrund meines flachen Französisch Details nicht korrekt verstanden haben, komme aber dennoch nicht um die Frage herum, inwieweit der Inhalt dieses Briefes (außer dem berechtigten Einwand einer forma mentis, die sich rückblickend erschließt) etwas mit der Williamson-Geschichte zu tun hat. Gedankenspiel: Im Fall Hoyos mag die Schuld in allen Fällen erwiesen oder auch hochwahrscheinlich sein. Fein. Jetzt stell Dir mal vor, der SIEGEL (oder wer auch immer) präsentiert einer Öffentlichkeit, die sich in der Regel nicht die Mühe macht, auf eigene Faust nach Informationen zu stöbern, einen Verdachtsfall und untermauert ihn mit "Das war übrigens auch der, der damals..." (wobei hier ein Beispiel verwendet werdenkann, welches keinesfalls ein Vergehen war, sondern vielleicht nur eine Predigt gegen gleichgeschlechtliche Ehen oder Abtreibung oder ein beliebiger anderer Punkt, in welchem die Öffentlichkeit leicht gegen die Kirche zu mobilisieren ist). Schon ist die Meinung beeinflußt, schon wird der Verdächtige (auch wenn ihm noch nichts nachgewiesen ist) ein wenig schwärzer präsentiert als notwendig. Dann wird eine in diesem Fall vermeintliche forma mentis einer Person als Anlaß für Vorverurteilungen herangezogen. Das ist alles, was mir nicht schmeckt. Ich will ja gar nicht bestreiten, daß Hoyos der Idealvorstellung Res bzgl. des Zitates voll entspricht. Mir geht's um Fairness in künftigen, vergleichbaren Fällen. Nur aus Interesse: Welche Teile meiner Antwort ließen darauf schließen, daß ich Deinen Kommentar nicht ganz gelesen habe (Ich habe ihn selbstverständlich ganz gelesen)? Der letzte Absatz meines letzten Kommentars bezog sich übrigens auf den SPIEGEL, nicht auf Dich, falls dies der Anlaß zum "cool down" gewesen sein soll. Mir ist schon klar, daß Du nicht zu den wild um sich schießenden Vermutern gehörst, sondern mit Fakten operierst, die dazugehören. Innerhalb unserer Diskussion hat die Williamson-Geschichte natürlich platz. In einem Blatt wie dem SPIEGEL sehe ich da aber nur Nachtreten.

@ Anonymous: Okay!

Marcus, der mit dem C said...

Can. 1388 — § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.

Dies sollte auch bedacht werden, wenn es um das Beichtgeheimnis geht!

Zum Thema der Kardinäle Hoyos und Re kann ich nur sagen, daß ich das Gerücht gelesen habe, daß es ein Schreibtisch der Bischofskongregation unter Re gewesen sei, auf dem die Meldung über Williamsons Interview gelegen hat, vor Aufhebung der Exkommunikation. Daher gebe ich nichts auf Äußerungen mutmaßlich verfeindeter Kardinäle übereinander, sondern beziehe mich lieber auf nachprüfbare Dinge. Fakt ist, daß in der Berichterstattung über Bischof Pican an verschiedenen Stellen zu lesen ist, daß er zur Wahrung des Beichtgeheimnisses geschwiegen habe.

Lupambulus Berolinen. said...

Wir sind doch eigentlich alle ganz nah beieinander! Meinen Kommentar GANZ lesen: Ich habe ja gesagt, dass Castrillón Hoyos einen richtigen und wichtigen Punkt macht. Der Bischof ist nicht der "Chef" von irgendwelchen Angestellten, sondern der geistliche Vater seines Presbyteriums. Und deshalb ist es natürlich suboptimal, wenn er selbst bzw. sein Ordinarit einen Priester den staatlichen Strafverfolgungsbehörden anzeigt. Aber es gibt Fälle, wo das nötig ist. Und wo auch ein Vater seinen leiblichen Sohn anzeigt, ohne dass dem Vater dies vorzuwerfen wäre - im Gegenteil. Dass der Spiegel hier natürlich Verbindungen suggeriert, die so direkt nicht bestehen, ist auch unbestreitbar.

Nebenbei gesagt: Wenn ein Bischof Kenntnis hat von einem illegalen Verstecken abgelehnter Asylbewerber durch einen Pfarrer seiner Diözese - bestehen dann Spiegel, FR, SZ, TAZ etc. auch auf einer Anzeige beim Staatsanwalt? Natürlich: Der Vergleich hinkt, bedenkenswert ist er allemal.

Der Herr Alipius said...

Ja, das hatte ich auch verstanden mit dem "Vater der Priester"-Punkt. Ich habe mich dann halt auf den "Vater der Gläubigen" konzentriert, weil ich das, wie gesagt, gut und plausibel fand.

Der Asyl-Vergleich ist eigentlich nicht übel.

Marcus, der mit dem C said...

Zu unserem Thema hier gibt es nun einen Kommentar von Father Z , der auch die Frage aufwirft nach dem Beichtgeheimnis.


Daher oben der Link vollständigkeitshalber.

Liebe Grüße
Marcus