Wednesday, June 02, 2010

"Einer geht noch, einer geht noch rein..."

Vertuschungsvorwürfe gegen Erzbischof Zolitsch

[UPDATE 2: Elsa steigt in den Ring!]

[UPDATE: Hier die Stellungnahme des Erzbistums zu den Vorwürfen]

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat diese allerdings bereits zurückgewiesen:
    "Es ging uns nie darum, etwas zu vertuschen. Leider hat uns das lange Schweigen vor Ort an einem frühen Eingreifen gehindert", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Samstag in einer persönlichen Erklärung in Freiburg.

    Zollitsch beteuerte: "Ich nehme für die Bistumsleitung und mich in Anspruch, immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben." Zugleich räumte er ein, dass er aus heutiger Sicht "konsequenter und mit größerem Nachdruck nach Zeugen und Opfern" hätte suchen lassen sollen. "Ich entschuldige mich noch einmal im Namen der Erzdiözese bei den Opfern und bitte um Verzeihung."
Mal schauen, was daraus noch wird...

10 comments:

simon said...

Man verzeihe mir die Frage: Müsste Erzbischof Zollitsch, nachdem er ja sonst so behilflich ist, wenn es um den Rücktritt anderer geht, jetzt nicht auch zurücktreten?

. said...

der Vorwurf ist, wie du richtig zitierst, Monate alt, diese porcini sind zum vomere

. said...

@simon
Bin nicht dafür, es gab Missstände im Bm. Auxburg, aber jetzt reicht es mir. Jetzt ist das Fass übergelaufen.

Sancte Michael Archangele, defende nos in proelio contra nequitiam et insidias diaboli esto praesidium.‘Imperet illi Deus‘, supplices deprecamur: tuque, Princeps militiae coelestis, Satanam aliosque spiritus malignos, qui ad perditionem animarum pervagantur in mundo, divina virtute, in infernum detrude. Amen.

Frank said...

Ich habe den Eindruck, daß die Erzdiözese auf ihrer Homepage versucht dezent die Schuld auf die Abtei Wettingen-Mehrerau abzuschieben.

Marcus, der mit dem C said...

@Frank:

Was dieser Pater in Birnau angestellt haben mag, betrifft nicht das Erzbistum Freiburg, da Birnau nicht zur Erzdiözese Freiburg gehört, sondern der Abtei als Teil des Quasi-Bistums untersteht.

Und wie soll man etwas weitermelden im Jahr 1987 wenn man es erst im Jahr 2006 erfährt?

Erzbischof Zollitsch könnte nicht mal im Extremfall die Zisterzienser aus seinem Bistum jagen, da Birnau nicht zu seinem Bistum gehört.

tradi.nl said...

Vielleicht erscheint es Euch zu zynisch, aber mir faellt spontan ein: Wer andern eine Grube graebt...

Frank said...

@ Marcus, der mit dem C

Entweder irrst Du Dich, oder die Erzdiözese Freiburg, denn auf dessen Homepage findet sich die Pfarrei Birnau (ist ziemlich leicht zu finden). Es geht um die Pfarrei, nicht um das Priorat, und wer dort arbeitet unterliegt immer der Autorität des Bischofs, der jegliche Tätigkeit von Ordensleuten in seinen Pfarreien untersagen kann. Damit ist Freiburg voll zuständig, auch wenn die Priester vom Priorat gestellt werden.

Marcus, der mit dem C said...

@Frank

Wo steht geschrieben, daß es um die Pfarre Birnau geht? Ich habe bisher immer gelesen, daß er u.U. in das Kloster zurückgekehrt ist.

Das Erzbistum ist nur dann verantwortlich, wenn sie mit dem Kloster einen Gestellungsvertrag für diesen Pater abgeschlossen hat, da er erst dadurch unter die Jurisdiktion des Erzbistums gerät.

Frank said...

@ Marcus, der mit dem C
Einverstanden, allerdings sehe ich dann keinen Grund für den Hinweis auf den Status der Territorialabtei.
Die Jurisdiktion des Erzbistums gilt in Dingen der Pfarrei für alle, die dort tätig sind, egal ob mit Vertrag oder ohne.
PS: Auch ich halte die Vorwürfe gegen EB Zollitsch für zweifelhaft, aber die Verteidigungsstrategie hat für mich einen schalen Beigeschmack.

Marcus, der mit dem C said...

@Frank

Disziplinarisch untersteht ein Pater eines exemten Klosters einem Bischof nur dann, wenn er per Gestellungsvertrag an die Diözese gebunden wird. Was innerhalb des Klosters eines exemten Ordens passiert ist der Jurisdiktion des Ortsbischofs enthoben, das geht dann über Rom. Wie ich bei Elsa schon anmerkte existiert die Seelsorgeinheit Birnau gemäß Homepage der Wallfahrtskirche erst seit 2008. Es ist also unklar ob die jetzige Seelsorgeinheit davor überhaupt in der Jurisdiktion des Erzbistums Freiburg war. Beim Stöbern sind mir Hinweise aufgefallen, daß Birnau vor der Aufhebung exemt war und vermutlich wie das Mutterkloster zu dem das jetzige Priorat gehört eine Territorialabtei war. Der Abt von Wettingen-Mehrerau ist zB wegen des Status als Territorialabtei Mitglied der Österreichischen Bischofskonferenz aus eigenem Recht, da sein Territorium einem Bistum gleich steht.

Quelle
"Schon zweihundert Jahre
früher ist für Maurach, wie schon
angedeutet, der Erweiterungsoder
auch Neubau einer Kapelle
und deren Konsekration bezeugt.
Sie wurde damals von einem Salemer
Konventualen vom Kloster,
später von Neu-Birnau und auch
vom Hause selbst aus versehen.
Obwohl der Mönchshof in der
Pfarrei Seefelden lag, war diese
Hauskapelle nach den Privilegien
exemt. Sie unterlag ebenso wenig
wie Birnau der bischöflichen Jurisdiktion."