Tuesday, June 01, 2010

Die Angst eines Kindermörders

Ich bin gegen Folter. Grundsätzlich. Ich bin so sehr gegen Folter, daß ich, wenn mein Leben von der Entscheidung abhinge, mich eher für die Todesstrafe ausspräche, als für die Folter. Aber das ist graue Theorie und muß mir hier jetzt nicht zum Strick gemacht werden (vor allem, weil ich es offen zugebe; nicht, um zu schocken, sondern um zu zeigen, wie ernst es mir mit meiner Einstellung gegen die Folter ist).

Auch müssen wir die Geschichte jetzt nicht zum Spielball der Kasuikstik machen ("Aber was wäre, wenn du durch Folter das Versteck einer Bombe herausfinden könntest, die 127 Menschen zu töten droht...!?").

Denn einen Einzelfall, der sich nicht im "Was wäre, wenn"-Nebel abspielt, sondern als tatsächliche Nachricht vor einer Stunde bei yahoo.news einging, ist für mich momentan viel interessanter, weil problematischer:
    Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat mit seiner Folterklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt.

    ...

    Während seines Verhörs drohte ein Polizist dem damaligen Jura-Studenten mit Misshandlungen. Der Beamte handelte auf ausdrückliche Anordnung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Daraufhin führte Gäfgen die Ermittler zu einem Teich, in den er die Leiche des Jungen geworfen hatte. Daschner begründete seine Entscheidung damit, er habe angenommen, der Junge lebe noch. Ihm sei es darum gegangen, das Kind zu retten.

    Dieses Argument ließ der Straßburger Gerichtshof nun nicht gelten. Das "absolute Verbot unmenschlicher Behandlung" gelte "völlig unabhängig" vom Verhalten des Opfers und den Beweggründen der Behörden. Es lasse keine Ausnahme zu, "nicht einmal, wenn ein Menschenleben in Gefahr ist". Die Gewaltandrohung habe bei Gäfgen "Angst und seelisches Leiden in erheblichem Maße" auslösen müssen.
Wie gesagt: Ich bin gegen Folter, und "unmenschliche Behandung" darf man wohl mit zur Folter zählen.

Aber warum kriege ich dann trotzdem Schüttelfrost, wenn ich lese, daß man sich so einen Kopf macht, bei einem Menschen, der einen 11-jährigen Jungen entführt und erstickt hat?

Ist das normal? Ist das im erweiterten "grünen Bereich"? Darf ich dieses ungemütliche Jucken empfinden? Oder muß ich als Christ und angehender Priester jetzt schon so entspannt und gelassen und nüchtern sein, daß mich solche Gefühle gar nicht mehr überfallen?

Was ist Eure Erfahrung in solchen Situationen? Wie reagiert Ihr, wenn Ihr so etwas lest?

[Jetzt, wo ich darüber geschrieben habe, ist es übrigens auch schon wieder vorbei. Aber da es da war und mich beschäftigt hat, blogge ich es trotzdem.]

7 comments:

Marcus, der mit dem C said...

Mein erster Gedanke war, daß jeder Cent der dem Mörder nun an Schadenersatz zugesprochen werden mag, sofort ohne jegliche Freigrenze gepfändet gehört und den Eltern des Kindes zufließen sollte, auch wenn das Geld das letzte ist, was die Eltern brauchen.

In den USA gibt es das Son-of-Sam-law, daß verhindern soll, daß Straftäter durch die Vermarktung Geld verdienen können. Hier sehe ich einen ähnlichen Fall, mit der versuchten Stiftungsgründung und dem Offenbarungseid bei Antritt der Gefängnisstrafe.

Meine Überzeugung ist, daß die in der BRD übliche Lesart von lebenslänglich, was in der Regel ca 15 Jahre Gefängnis bedeuten ein Hohn ist. Auch wenn die Schwere der Schuld festgestellt wurde, die einer fast automatischen Entlassung auf Bewährung entgegensteht, so sehe ich schon die Anwälte die Akten stapeln für Prozesse gegen den Verbleib in Haft wegen den negativen Auswirkungen auf den Häftling laut Soziologen und Psychologen.

Josef Bordat said...

Es ist natürlich etwas problematisch, das Thema „Rettungsfolter“ (und so was sollte es ja wohl sein) an einem Fall durchzuspielen, zu dem alle Fakten auf dem Tisch liegen. Es ist ja nicht ganz unwesentlich, dass Entscheidungen für Handlungen/Unterlassungen unter Unsicherheit getroffen werden (z.B.: Ist die Person, die im Verhör vor uns sitzt, überhaupt der Täter?). Ich will das Thema dann auch eher abstrakter angehen, um zu begründen, warum ich trotz allem gegen Folter bin.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Fall des Kindsmörders Magnus Gäfgen basiert im Wesentlichen auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Ausnahmen: keine. Das hört sich sehr gut an, denn die Würde des Menschen verbietet dessen Instrumentalisierung – immer und überall, grundsätzlich auch dann, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Bei Menschenwürde und Lebensschutz gibt es nichts zu „verrechnen“. Punkt.

Dass Folter eine Würdeverletzung darstellt, dürfte klar sein: Wer gefoltert wird, kann keine moralischen Entscheidungen mehr treffen, weil er überhaupt keine Entscheidungen mehr treffen kann, die irgendetwas mit seiner Person (seinem Wollen und Wesen) zu tun haben. Das ist des Menschen unwürdig.

Unstreitig ist aber wohl auch, dass es sowohl im Bereich der Würde des Menschen liegt, nicht gefoltert zu werden, als auch, nicht in einem Kellerraum oder Erdloch zu verdursten (als Entführungsopfer) oder von einem Sprengsatz zerrissen zu werden (als Terroropfer). Genau durch diese Einsicht ergibt sich ja das konfliktträchtige Dilemma.

Ich sehe vor allem zwei Gründe, auch in diesem Konflikt gegen Folter zu sein.

1. Der Staat (also hier: die Polizei) hat die Würde zu achten und zu schützen. Achtung geht vor Schutz, denn nur für die Achtung ist der Staat *unmittelbar* verantwortlich. Die Würdeverletzung durch Folter, die dem Prinzip der Achtung der Würde des Täters tatsächlich widerspricht, wiegt schwerer als der (vermeintliche) Schutzes der Würde des Opfers.
2. Zu berücksichtigen sind zudem die Erfolgsaussichten der Folter. Hier wird jener Unterschied zwischen „Handeln“ und „Unterlassen“, auf den Robert Spaemann gerne verweist, relevant. Grundsätzlich sind Unterlassungsfolgen schlechter prognostizierbar als Handlungsfolgen. Man kann sehr genau sagen, was mit dem Täter passiert, wenn er gefoltert (wenn also „gehandelt“) wird, nämlich, dass der Staat dessen Würde verletzt, also seiner Achtungsverpflichtung nicht nachkommt. Man kann aber nicht genau sagen, was mit dem Opfer passiert, wenn es unterlassen wird, den Täter zu foltern. Es kann sich jederzeit eine neue Lage ergeben, in der die staatliche Gewalt zum Schutz des Opfers befähigt wird, ohne gefoltert zu haben, sei es, dass der Täter „freiwillig“ einknickt und aussagt, sei es, dass sich das Opfer befreien kann oder dass es im Rahmen der „herkömmlichen“ Polizeiarbeit gefunden wird. Mehr noch: Man kann nicht einmal sagen, was mit dem Opfer passiert, wenn der Täter gefoltert wird, denn der Erfolg der Folter des Täters mit Blick auf die Lage des Opfers ist sehr ungewiss. Dass dieses Argument so wenig Beachtung findet, verwundert sehr, weiß man doch seit Friedrich von Spees „Cautio criminalis“ (1631), dass Folter schon allein aufgrund der zweifelhaften Aussichten auf Erfolg abzulehnen ist, also wegen der zum Zeitpunkt der Folter nicht beantwortbaren Frage, ob man durch sie wirklich der Wahrheit näher kommt. Spee hält Folter zwar auch für moralisch verwerflich, doch zunächst und vor allem für juristisch untauglich, weil sie in der Rechtspraxis zur fehlerhaften Beweisaufnahme führe.

Aus diesen Gründen bin ich gegen Folter.

JoBo

Anonymous said...

Ich kann den Polizisten verstehen, der verzweifelt nach einer Rettungsmöglichkeit für das Kind suchte und keine andere (vermeintliche) fand. Billigen kann ich sein Handeln nicht.

In dem Augenblick, wo Folter zur juristisch akzeptierten Möglichkeit wird, kann jeder Verdächtige - und das heißt: absolut jeder Strafmündige - gefoltert werden.

Zur Möglichkeit, durch Folter die Wahrheit zu erfahren, vgl. den Fall Johannes Junius:
http://dichterraum.wordpress.com/

Hiervon abgesehen gilt die Unantastbarkeit der Menschenwürde auch für einen überführten Straftäter.

tradi.nl said...

Lieber Alipius, natuerlich darfst Du dieses ungemuetliche Jucken empfinden. Staerker noch: im Beichtstuhl koennte es Dir passieren, dass Du mit Bekenntnissen konfrontiert wirst, die Dir die Galle hochsteigen laesst und wo es Dir schwerfallen wird, die Absolution auszusprechen!
Ich kenne einen Priester, der zu mir in Therapie kam, weil er an diesem Dilemma beinahe zerbrach.
Und ich selbst muss mich zuweilen im Zaume halten, dass ich meinen Klienten nicht erwuerge!
Wenn Du je in so'ne Situation geraetst hoffe ich fuer Dich, dass Du bei einem Priesterfreund Hilfe und Rat Findest. Dass inniges Beten auch helfen kann, brauch ich Dir wohl nicht zu sagen.

Und noch was positives zum Schluss: den einzigen Strick, den ich Dir jemals drehen wuerde, ist das Cingulum!

Anonymous said...

Na ja, an alle, die hier gegen die Folter sind:
dann stellt ihr euch doch vor die betroffenen Eltern und erklärt ihnen, dass man nichts für ihren Jungen machen kann, weil der (vermeintliche) Täter nix sagen will!
So ein Schwachsinn!! Ich kann mich an den Fall damals erinnern und es war mehr als klar, dass dieser Student der Täter ist und es sich um Minuten gehandelt hat, das Kind noch lebend zu finden. Da möchte ich einen Menschen finden, der nicht ausflippt, wenn so ein Ungeheuer nicht sagen will, wo das Kind ist!! Mal bei aller Nächstenliebe, aber so jemand hat das Recht auf "Würde" schon in dem Moment verspielt, als er sich für diese Tat entschied! Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Entführer, Mörder und Vergewaltiger (jetzt pauschal gesprochen) mehr Rechte hat als ein verschlepptes Kind, eine vergewaltigte Tochter oder Ehefrau!! Lasst euch doch von den den linken "Gutmenschen" nicht das Hirn weichkochen. Und wer gegen schlimme Bestrafungen der jeweiligen Täter ist, der hat noch nicht in den Abgrund der Hölle menschlicher Grausamkeit geblickt!!

Anonymous said...

Ich mag das, was mir hier entgegengeballert wird, nicht mit der klugen Frau am Jakobsbrunnen in Verbindung bringen und schon mal gar nicht mit ihrem Gesprächspartner.
Was die, die hier schreiben, erlebt oder erblickt haben, kannst Du nicht wissen; was Art. 1 GG bedeutet, könntest Du wissen, wenn Du es in einer stillen Stunde (und nicht kürzer) bedächtest, weißt es aber offenbar nicht.
Übrigens, die Leute, die mir von Kind an beigebracht haben, auf Rache zu verzichten, sind in Deiner Diktion "linke Gutmenschen" - und ich ziehe sie zahlreichen besserwisserischen, blutgierigen und rachsüchtigen Christen bei weitem vor. Obwohl ich Christin bin, vielleicht auch weil ich Christin bin.

Der Herr Alipius said...

Danke an alle für die Beiträge, zusätzlichen Informationen, Aufmunterungen und Denkanstöße!