Tuesday, May 18, 2010

Zuviel Fondue gefuttert?

Die Kirchenverfassung der Katholischen Landeskirche Thurgau (Schweiz) soll geändert werden. Pfarrer sollen sich alle vier Jahre der Wahl stellen müssen – im Widerspruch zum Kirchenrecht.

Schöne Aussichten...

3 comments:

Roger Michael said...

Lieber Alipius,

Nein das hat nichts mit Fondue Essen zu tun, auch nicht mit Rösti und Bratwurst.
Das ist die römisch-katholische Kirche wie sie sich in der Schweiz schon lange präsentiert. Die Priester werden von den Kirchenräten eingestellt, alles was katholisch ist wird abgewiesen, es werden nur liberale Priester angenommen. Den nur so können sich Laienpredigten, liturgische Missbräuche, etc. halten und etablieren.
Die Leute die in vielen Krichenräten hocken haben absolut keine Ahnung vom Katholizisumus, man sieht sie auch nie in der Hl. Messe, ausser sie können sich profilieren.
Es gibt bestimmt löbliche ausnahmen bei uns in der Schweiz, diese werden aber bei weitem in der Minderheit sein.
Es wird wirklich Zeit, dass das schweizerische Staatskirchentum, so richtig auf die Nase fällt und zerschlagen wird.
Mir persönlich widersteht die Zahlung der Kirchensteuer immer mehr. Den damit finanziere ich mehrheitlich die Löhne und Aktivitäten dieser kirchenzerstörerischen Leute.

Möge der Herr barmherzig sein mit uns Schweizern!

Der Herr Alipius said...

Ja, ich hatte schon gehört und gelesen, daß es in der Schweiz etwas "anders" zugeht, was die katholische Kirche betrifft. Ich dachte nur nie, daß es so arg ist und daß die Kirchenräte tatsächlich soviel Macht haben.

Danke für die Aufklärung!

Anonymous said...

Ich bin vor allem durch die Lektüre von Martin Grichtings Aufsätzen etwas besser informiert worden. Die Schweiz kennt ja die Kirchensteuer. Deren Einhebung liegt aber nicht bei den Bischöfen oder den Diözesen (die sind ja nicht demokratisch legitimiert), sondern bei den sogenannten Landeskirchen. Dabei handelt es sich um staatlich gegründete (!) Parallelorganisationen zur una sancta catholica, mit einer eigenen Verwaltung und einem Parlament, in dem "Vertreter des Kirchenvolks" sitzen ... und jetzt wissen wir auch schon, woher es kommt, daß manche Schweizer Katholiken mehr kotzen könnten als sie zu essen vermögen. Denn diese zB "Katholische Landeskirche für den Kanton X, Y oder Z" hat natürlich keinen Blick auf die Weltkirche - oder gar deren Recht. Vielmehr finden Sie ganz selbstverständlich, daß die Weltkirche sich an Schweizer Verhältnisse anpassen müsse. Der Bischof, der sich mit dieser Landeskirche nicht arrangiert, wird feststellen, daß er von dieser Landeskirche nur wenige Mittel zur Verfügung gestellt kriegt. Wer zahlt, schafft schließlich an.

Zwetschgerich