Thursday, May 20, 2010

Das Mißverständnis

Um nochmal auf gestern zurückzukommen:

Wenn Hanna Arendt sagt: "Keiner hat das Recht zu gehorchen", dann drückt sie damit überspitzt aus, daß niemand die Pflicht hat, zu gehorchen. Sie wollte damit - zumindest habe ich es so verstanden - ausdrücken, daß z.B. im Dritten Reich nicht der Führer Schuld war, nicht das System, nicht irgendein Vorgesetzter, sondern jedes Individuum, welches nicht genügend gedankliche und empathische Kreativität aufbringen konnte, um zu erkennen, was genau er oder sie grade einem anderen Menschen antut und daher später als einzige Rechtfertigung für seine oder ihre Aktionen mit dem Satz daherkam: "Aber ich habe doch nur meine Befehle befolgt!"

Nun ist es aber so, daß z.B. das Militär durchaus so etwas kennt, wie eine Gehorsamspflicht. Hier die Passagen aus dem Soldatengesetzt (§11):
    (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

    (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Der Soldat befindet sich, das ist leicht ersichtlich, in der Gehorsamsfalle: Entweder er gehorcht seinem Vorgesetzten ("Ein Soldat muß seinem Vorgesetzten gehorchen.") oder dem Soldatengesetz ("Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn...").

Jetzt kann man einwenden, daß dann eben niemand Soldat werden sollte. Das ist erstens eh besser für den Frieden und zweitens haben so die Leute eher die Möglichkeit, den Kantschen Mut aufzubringen, sich ihres Verstandes zu bedienen.

Was aber, wenn ein Mann sich nach reiflicher Überlegung und Gebrauch seines Verstandes dazu entschlossen hat, Soldat zu werden, vielleicht sogar eine militärische Karriere einzuschlagen?

Wenn Gotthold Hasenhüttl schreibt...
    "Nicht der Gehorsam, sondern der zivile Ungehorsam kann heilen, denn es ist besser, ein Gesetz zu brechen als ein Herz",
... dann übersieht er die Tatsache, daß nicht wenige Menschen nicht mit Waffengewalt zum Gehorsam gezwungen werden, sondern ihn - grade in unseren Tagen - frohen Herzens geloben.

Er scheint ebenfalls nicht zu bemerken, daß seine Sprache auch Gehorsam fordert. Nicht so auffällig, wie ein direkt ausgesprochener Befehl, aber immerhin unterschwellig jene kleinmütigen Katholiken auffordernd, die stets um ihren Status als "aufgeklärte" Menschen bangen müssen, da die vereinte WsK-, Kirche von unten-, Priester ohne Kirche-, etc-Front immer schneller immer neue Forderungen in die Welt setzt, welche als Lakmustest dafür dienen, ob man noch in sanft-basischer Aufmüpfigkeit herumdümpelt oder schon Hierarchie-kompatibel sauer herumätzt.

Hasenhüttl ignoriert aber vor allem, daß es Menschen gibt, die gleichzeitig gehorsam sein und sich ihres Verstandes bedienen können. Da schimmert für mich eine gehörige Portion Arroganz durch, und gemäß des schönen amerikanischen Sprichwortes "It takes one to know one" darf ich dieses auch mit Recht sagen.

5 comments:

Josef Bordat said...

Kleiner Zwischenruf zu einer Nebensache:

„Der Soldat befindet sich, das ist leicht ersichtlich, in der Gehorsamsfalle...“

Eine Gehorsamsfalle sehe ich hier nicht, weil die Bedingung unter (2) die Pflicht nach (1) aufhebt. Problem ist wohl eher, die Voraussetzung für ein Vorliegen der Bedingung unter (2) zu erkennen. Soldaten sind schließlich keine Strafrechtsexperten. Deswegen ja auch die Einschränkung, wobei natürlich nicht gefragt wird, was der Soldat weiß, sondern was er als „Staatsbürger“ (in Uniform) hätte wissen müssen.

Eine echte Gehorsamsfalle stellt sich wohl ein, wenn Befehle erteilt werden, die keine Straftaten anordnen, deren Befolgung aber die Dienstpflicht des Soldaten übersteigt (unter 1: dienstliche Zwecke) oder die Menschenwürde verletzt, also gewissermaßen moralische Zweifelsfälle darstellen, wo Dinge getan werden müssen, die zwar nicht im Gefängnis enden, aber doch „irgendwie nicht in Ordnung“ sind. Das ist wohl sehr häufig ein Konflikt im Leben des einfachen Soldaten.

Josef Bordat

Lupambulus Berolinen. said...

Hab - da im Büro - gerade nicht den Denzinger zur Hand; aber hier findet man den Text auch:
http://books.google.de/books?id=YnshJ76WeOAC&lpg=PA624&vq=%22wahrlich%20nicht%20die%20katholische%20kirche%22&pg=PA625#v=snippet&q=%22wahrlich%20nicht%20die%20katholische%20kirche%22&f=false
Schön zu sehen, dass der deutsche Episkopat (und was für einer das damals noch war!) das einem Bismarck um die Ohren hauen musste und konnte...

Lupambulus Berolinen. said...

Funktionierte der erste Link?
http://books.google.de/books?id=YnshJ76WeOAC&lpg=PP1&pg=PA624#v=onepage&q&f=false
S. 624f., unten in der Anmerkung.

Lupambulus Berolinen. said...

DS 3115 anscheinend.

Der Herr Alipius said...

@ Josef Bordat: Ja, ich verstand (2) inkl der Einschränkung und sah dann einen (zugegebenermaßen in Rechtsfragen überqualifizierten) Soldaten, der - wenn der Befehl unproblematisch ist - seinem Vorgesetzten Gehorsam schuldet und - wenn beim Ausüben des Befehls eine Straftat begangen wird - dem Soldatengesetz.

@ L.B.: Super, Danke!