- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab am Montag Teilnehmern des Christopher-Street-Days 2006 in München recht, die auf einem «Papamobil» genannten Motivwagen Fotomontagen des Papstes mit Kondomen gezeigt hatten. Außerdem führten sie eine Puppe mit sich, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für «männlich» aufgestickt war. Zudem zitierten sie auf Plakaten Aussagen des Papstes, wonach homosexuelle Beziehungen zutiefst unmoralisch seien und Homosexualität eine schwere Sünde.
Die herbeigerufene Polizei sah darin eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts und forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe zu verstauen sowie die Fotomontagen zu entfernen. In erster Instanz billigte das Verwaltungsgericht München das Vorgehen der Beamten. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass die Polizei damals rechtswidrig handelte.
2 comments:
Fällt denen nichts Besseres ein, als Kondome in Verbindung mit dem Papst zu zeigen? Lachen diese Leute immer noch über solche alten Karikaturen, oder sind sie einfach mit der Sublimierung in kreatives Denken überfordert? Und damit meine ich nicht nur die Homosexuellen sondern eigentlich allgemein die Sexbesessene Gesellschaft.
Schon krass... aber ich finde die Polizei hat da sehr vorbildlich gehandelt.
schon, aber jetzt werden die Kirchenhasser sowas ja auf richterrechtlicher Grundlage tun dürfen ...
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