Monday, March 08, 2010

Und wenn schon...

Leser Ulrich machte mich auf diese Story in der Augsburger allgemeinen aufmerksam:
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab am Montag Teilnehmern des Christopher-Street-Days 2006 in München recht, die auf einem «Papamobil» genannten Motivwagen Fotomontagen des Papstes mit Kondomen gezeigt hatten. Außerdem führten sie eine Puppe mit sich, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für «männlich» aufgestickt war. Zudem zitierten sie auf Plakaten Aussagen des Papstes, wonach homosexuelle Beziehungen zutiefst unmoralisch seien und Homosexualität eine schwere Sünde.

    Die herbeigerufene Polizei sah darin eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts und forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe zu verstauen sowie die Fotomontagen zu entfernen. In erster Instanz billigte das Verwaltungsgericht München das Vorgehen der Beamten. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass die Polizei damals rechtswidrig handelte.
Es ist zwar unfein, dies mit einer Papst-Puppe oder einem Papst-Photos zu tun, aber letztlich sagt es ja rein gar nichts über Benedikt XVI aus aber dafür mehr, als man sich wünscht, über diejenigen, die zu solchen Mitteln greifen und diejenigen, die sich darob wiehernd auf die Schenkel schlagen.

2 comments:

Lumen Cordium said...

Fällt denen nichts Besseres ein, als Kondome in Verbindung mit dem Papst zu zeigen? Lachen diese Leute immer noch über solche alten Karikaturen, oder sind sie einfach mit der Sublimierung in kreatives Denken überfordert? Und damit meine ich nicht nur die Homosexuellen sondern eigentlich allgemein die Sexbesessene Gesellschaft.

Schon krass... aber ich finde die Polizei hat da sehr vorbildlich gehandelt.

. said...

schon, aber jetzt werden die Kirchenhasser sowas ja auf richterrechtlicher Grundlage tun dürfen ...