Als Amuse-Gueule erstmal eine Nachricht aus Dänemark:
“Kopenhagen. Die lutherische Volkskirche Dänemarks muss künftig zulassen, dass ihre Mitglieder nicht nur an die christliche Lehre von der Auferstehung der Toten, sondern auch an eine Wiedergeburt nach dem Tod glauben, wie sie etwa fernöstlichen Inkarnationslehren vertreten. Das hat das höchste Gericht Dänemarks entschieden.
Wie das Christliche Tagblatt (Kopenhagen) berichtet, habe damit zum ersten Mal in der dänischen Geschichte ein weltliches Gericht in die Glaubenslehren der Volkskirche eingegriffen. Anlass für das von Kirchenvertretern mit Entsetzen aufgenommene Urteil war das seit 1994 anhängige Verfahren um die Kirchenmitgliedschaft des Kopenhagener Kirchendieners Steen Ribers.
Er hatte in mehreren Leserbriefen erklärt, dass er an Reinkarnation glaube. Daraufhin war er 1994 von seinem Gemeindepfarrer mit Zustimmung des Kopenhagener Bischofs Erik Norman Svendsen aus der rund 4,9 Millionen Mitglieder zählenden Volkskirche ausgeschlossen worden. Einen daraufhin angestrengten Prozess hatte Ribers bislang in allen Instanzen verloren.
Dem Gerichtsurteil zufolge gibt es in Dänemark nur zwei gültige Gründe für einen Ausschluss aus der Volkskirche - den Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft und die Bildung einer neuen Religionsgemeinschaft. Der Lektor für Verwaltungsrecht an der Universität Kopenhagen, Henrik Palmer Olsen, sagte dem Christlichen Tagblatt, das Gericht habe aufgezeigt, dass sich eine Volkskirche in verschiedene Richtungen entwickeln könne: „Die Pfarrer haben nicht das letzte Wort, vielmehr müssen auch alternative Glaubensrichtungen möglich sein.“
Willkommen im 21. Jahrhundert! Ich freue mich schon auf die ersten rituellen Schächtungen und Fruchtbarkeitstänze in der Stiftsbasilika.
Als Vorspeise jetzt eine SchmankerlIn aus der AbteilungIn „FrauInnen an die MachtIn“:
„Was ist eigentlich aus den Damen geworden, die sich vor drei Jahren von einem sektiererischen "Bischof" bei einer Donauschifffahrt zu "Priesterinnen" weihen ließen? Es gibt sie noch, und das Magazin "Kirche In" weiß Neues von ihnen: "In einem Hirtinnenbrief berichten die Bischöfinnen als Sprecherinnen der Priesterinnen von ihren bisherigen Erfahrungen." Sapperlott, die "Priesterinnen" sind mittlerweile "Bischöfinnen" - vermutlich damit ihren Jüngerinnen nicht auch die unheilbar männlichen Hände des "Bischofs" Romulo Braschi aufgelegt werden müssen. Trotz vatikanischer Exkommunikation wird munter weiter geweiht: So findet am 25. Juli auf dem St. Lawrence River, von dem es in der Ankündigung heißt, er verbinde "Amerika mit Kanada", eine "Große Priesterinnenweihe" statt. Unterdessen berichten die "Bischöfinnen als Sprecherinnen der Priesterinnen" ihren Schafinnen in einem Hirtinnenbrief, dass nach ihrer Exkommunikation "keine weiteren Strafaktionen der Glaubenskongregation aus Rom folgten". Offenbar hatten sie Onkel Deschners kriminalgeschichtliche Märchenstunde allzu ernst genommen und mit einem schattigen Plätzchen in den Verließen der Engelsburg gerechnet. Glücklich sind die "Bischöfinnen", dass die Kardinäle "in höflicher und toleranter Weise mit uns umgehen". Gentlemen der alten Schule eben. Nur die aus der "3. Reihe der Kleriker" bedürfen einer schwesterlichen Ermahnung, denn die - so lesen wir im Hirtinnenbrief - benähmen sich "päpstlicher als der Papst". Immer Ärger mit dem niederen Klerus, diese armen Bischöfinnen! Aber wenn die Damen erst einmal zu "Päpstinnen als Sprecherinnen der Bischöfinnen" avanciert sind, werden sie den allzu päpstlichen Pfarrern das Päpstlich-sein schon austreiben.“
Gott sei Dank! Wenigstens nehmen die Frauen die „Kirche“ aus dem „KKK“-Angebot noch so richtig ernst!
Und jetzt der Hauptgang:
„Italien: Pfarrer vor Gericht, weil er die historische Existenz Jesu vertritt.
Viterbo. Nach vier Jahren Streiterei ist es so weit: Am 27. Jänner 2006 um neun Uhr Vormittag wird Pfarrer Enrico Righi aus dem Städtchen Bagnoregio in der Provinz Viterbo vor dem Richter stehen und sich dafür rechtfertigen müssen, dass er öffentlich die historische Existenz Jesu vertritt und dadurch die Gutgläubigkeit der Menschen ausnutzt. Das meldete die Turiner Tageszeitung „La Stampa“.
Jesus hat als historische Person existiert, schrieb der Pfarrer im Pfarrbrief. Das regte Luigi Cascioli, Pensionist und überzeugter Atheist, auf. Schon vor über drei Jahren verklagte er Righi. Ein römisches Berufungsgericht lehnte die Klage ab. Cascioli wurde am 26. Mai 2005 zu einem Bußgeld von 1.500 Euro verurteilt.
Nach Auffassung Casciolis ist nicht nur Don Righi anzuklagen, sondern alle Kirchenleute, die verbreiten, dass Jesus als historische Person existierte. Diese Behauptung gründe auf einer Legende und verschaffe der Kirche viel Geld, lauten Casciolis Anklagepunkte.
Er machte dem Pfarrer in einem offenen Brief nun das Angebot, die Klage fallen zu lassen. Bedingung: Don Enrico Righi muss ihm beweisen, dass Jesus Christus wirklich existiert hat. In einem zweiten Brief wandte er sich an Kardinal Giacomo Biffi, der den Streit schlichten könnte.“
Wartet! Es wird noch besser!
Ich habe natürlich gleich mal diesem Casciolo nachgeforscht und siehe da: Der Mann unterhält eine Internetseite, auf der er in erster Linie für sein Buch “La Favola di Cristo” („Die Christus-Fabel“) aufmerksam macht. Tja, es scheint, als sähe es mit den Verkaufszahlen nicht ganz so gut aus. Da ist einem als Werbegag natürlich jedes Mittel recht. Und nicht vergessen: Behauptungen und Legenden verschaffen der Kirche viel Geld...
(Quelle: kath.net)
Alles Liebe,
Alipius
4 days ago
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